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Religionswechsel oder Konfessionswechsel

Um evangelisch zu werden, müssen Sie zuerst beim zuständigen Amtsgericht aus der bisherigen Religionsgemeinschaft oder Konfession austreten und dann in die evangelische Kirche eintreten.

 

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Büro Westfalendamm


Sabine Scheckermann
Mo, Di, Do, Fr: 09:00 - 12:00 Uhr,
Mi: 13:30 - 17:30 Uhr
Tel.: 0231 597404
gemeindebuero@reinoldi-do.de

Büro Melanchthonstr.


Anke Sellerberg
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 14:00 - 18:00 Uhr
Do, Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Tel: 0231 594351
melanchthon@reinoldi-do.de
Die Losungen zum 16.08.2025
Ist’s nicht so: Wenn du fromm bist, so kannst du frei den Blick erheben. Bist du aber nicht fromm, so lauert die Sünde vor der Tür, und nach dir hat sie Verlangen; du aber herrsche über sie.
Als Judas, der Jesus verraten hatte, sah, dass er zum Tode verurteilt war, reute es ihn, und er brachte die dreißig Silberlinge den Hohenpriestern und Ältesten zurück und sprach: Ich habe gesündigt, unschuldiges Blut habe ich verraten.